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   LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03   

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https://dejure.org/2004,9462
LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03 (https://dejure.org/2004,9462)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03 (https://dejure.org/2004,9462)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2004 - 9 Sa 2141/03 (https://dejure.org/2004,9462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitsbereitschaft - Entgelt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergütung für die Ableistung von Arbeitsbereitschaft; Aussagen der EG-Richtlinie 93/104 über die Bezahlung von Arbeitszeit; Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Vereinbarung über eine geringere Vergütung von geringeren Belastungen der Arbeit in der Arbeitsbereitschaft ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für die Ableistung von Arbeitsbereitschaft; Aussagen der EG-Richtlinie 93/104 über die Bezahlung von Arbeitszeit; Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Vereinbarung über eine geringere Vergütung von geringeren Belastungen der Arbeit in der Arbeitsbereitschaft ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03
    Das Arbeitsgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in Fällen, in denen die nach Artikel 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG gebotene zeitliche Beschränkung in Folge der Anordnung von Bereitschaftsdienst überschritten war, eine gesonderte Vergütungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers verneint hat (BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 (bisher nur als Presseerklärung und im Leitsatz als Vorab-Dokumentation in Juris vorliegend)).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03
    Das Arbeitsgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in Fällen, in denen die nach Artikel 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG gebotene zeitliche Beschränkung in Folge der Anordnung von Bereitschaftsdienst überschritten war, eine gesonderte Vergütungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers verneint hat (BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 (bisher nur als Presseerklärung und im Leitsatz als Vorab-Dokumentation in Juris vorliegend)).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03
    Das Arbeitsgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in Fällen, in denen die nach Artikel 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG gebotene zeitliche Beschränkung in Folge der Anordnung von Bereitschaftsdienst überschritten war, eine gesonderte Vergütungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers verneint hat (BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 (bisher nur als Presseerklärung und im Leitsatz als Vorab-Dokumentation in Juris vorliegend)).
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