Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arbeitsbereitschaft - Entgelt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vergütung für die Ableistung von Arbeitsbereitschaft; Aussagen der EG-Richtlinie 93/104 über die Bezahlung von Arbeitszeit; Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Vereinbarung über eine geringere Vergütung von geringeren Belastungen der Arbeit in der Arbeitsbereitschaft ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung für die Ableistung von Arbeitsbereitschaft; Aussagen der EG-Richtlinie 93/104 über die Bezahlung von Arbeitszeit; Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Vereinbarung über eine geringere Vergütung von geringeren Belastungen der Arbeit in der Arbeitsbereitschaft ...
- Judicialis
BAT § 15 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; EG-Richtlinie 93/104
Vergütung bei Arbeitsbereitschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Emden, 12.11.2003 - 1 Ca 481/02
- ArbG Emden, 12.11.2003 - 1 Ca 481/03
- LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03
- BAG, 27.08.2004 - 6 AZR 290/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03
Das Arbeitsgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in Fällen, in denen die nach Artikel 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG gebotene zeitliche Beschränkung in Folge der Anordnung von Bereitschaftsdienst überschritten war, eine gesonderte Vergütungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers verneint hat (BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 (bisher nur als Presseerklärung und im Leitsatz als Vorab-Dokumentation in Juris vorliegend)). - BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht
Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03
Das Arbeitsgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in Fällen, in denen die nach Artikel 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG gebotene zeitliche Beschränkung in Folge der Anordnung von Bereitschaftsdienst überschritten war, eine gesonderte Vergütungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers verneint hat (BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 (bisher nur als Presseerklärung und im Leitsatz als Vorab-Dokumentation in Juris vorliegend)). - BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2004 - 9 Sa 2141/03
Das Arbeitsgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in Fällen, in denen die nach Artikel 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG gebotene zeitliche Beschränkung in Folge der Anordnung von Bereitschaftsdienst überschritten war, eine gesonderte Vergütungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers verneint hat (BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst; v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 (bisher nur als Presseerklärung und im Leitsatz als Vorab-Dokumentation in Juris vorliegend)).